matrimonium invalidum revali, was heißt das?
Valvoja: tim52mer
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Matrimonium invalidum - die Ehe ist ungültig, was bedeutet das mit dem nachwort revali
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Hm, es ist immer vorteilhaft, die entsprechende Passage mit zusätzlichem Text hier als Scan oder als Link zugänglich zu machen. Lesefehler sollen ja bekanntlich vorkommen.
"revali" kenne ich nicht, und ich finde dazu nichts.
"revali" kenne ich nicht, und ich finde dazu nichts.
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Ein wenig an Zusatzinformation wäre auch hilfreich gewesen. So bin ich, was den Zusammenhang angeht, ohne jede Kenntnis und kann lediglich gezielt raten.
Wenn es an der betreffenden Textstelle „revalui“ heißt, dann könnte das Ganze bedeuten: „die ungültige Eheschließung habe ich (wieder) gültig gemacht“.
Ob das passt, kann ich nicht entscheiden.
Gruß, franzpeter
Wenn es an der betreffenden Textstelle „revalui“ heißt, dann könnte das Ganze bedeuten: „die ungültige Eheschließung habe ich (wieder) gültig gemacht“.
Ob das passt, kann ich nicht entscheiden.
Gruß, franzpeter
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Hallo, im Anhang ein Bild von der Urkunde.
Gruß Herbert
Gruß Herbert
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Hallo Herbert,
ist das ein Eintrag aus einem Trauungsbuch? Aus welchem Jahr?
Auf jeden Fall handelt es sich um eine nachträglich eingefügte Bemerkung: "Hac matrimonium invalidum revalidatum est anno 1836, 12ma Septembris"
Da scheint mir ein wenig "Küchenlatein" hineingeraten zu sein; das Kirchenlatein unterscheidet sich manchmal doch vom klassischen Latein.
Die Bedeutung scheint allerdings klar: "Diese ungültige Eheschließung ist wieder gültig gemacht worden am 12. September 1836". Vermutlich hat es ein "Ehehindernis" gegeben, das die ursprüngliche Eheschließung (vermutlich der vorliegende Eintrag) ungültig hat werden lassen. Dieses Ehehindernis scheint später entfallen zu sein, sodass die Ehe am 12.09.1836 wieder für gültig erklärt wurde.
Gibt es in diesem Eintrag (oder vielleicht anderswo im Heiratsregister) auch einen Hinweis auf die zwischenzeitliche Ungültigkeitserklärung?
Schöne Grüße, franzpeter
ist das ein Eintrag aus einem Trauungsbuch? Aus welchem Jahr?
Auf jeden Fall handelt es sich um eine nachträglich eingefügte Bemerkung: "Hac matrimonium invalidum revalidatum est anno 1836, 12ma Septembris"
Da scheint mir ein wenig "Küchenlatein" hineingeraten zu sein; das Kirchenlatein unterscheidet sich manchmal doch vom klassischen Latein.
Die Bedeutung scheint allerdings klar: "Diese ungültige Eheschließung ist wieder gültig gemacht worden am 12. September 1836". Vermutlich hat es ein "Ehehindernis" gegeben, das die ursprüngliche Eheschließung (vermutlich der vorliegende Eintrag) ungültig hat werden lassen. Dieses Ehehindernis scheint später entfallen zu sein, sodass die Ehe am 12.09.1836 wieder für gültig erklärt wurde.
Gibt es in diesem Eintrag (oder vielleicht anderswo im Heiratsregister) auch einen Hinweis auf die zwischenzeitliche Ungültigkeitserklärung?
Schöne Grüße, franzpeter
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kleiner Zusatz: in Kirchenbüchern steht der Zusatz N.B. (nota bene) meistens für uneheliche Geburten. Dies ist bei dem Datum Junius 18. zu lesen.
Es könnte sich bei diesem 'Ehehindernis' um die Anerkennung eines vorehelichen Kindes handeln. In allen von mir durchgesehenen Kirchenbucheintragungen steht N.B. stets für o.e. Sachverhalt. Oft ist dies N.B. noch ergänzt durch ein recht auffälliges Kreuz (fast schon in 'Malteser Form'). Toleranz ist eher eine 'neue Erfindung'.
Es könnte sich bei diesem 'Ehehindernis' um die Anerkennung eines vorehelichen Kindes handeln. In allen von mir durchgesehenen Kirchenbucheintragungen steht N.B. stets für o.e. Sachverhalt. Oft ist dies N.B. noch ergänzt durch ein recht auffälliges Kreuz (fast schon in 'Malteser Form'). Toleranz ist eher eine 'neue Erfindung'.
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Dass der "nota bene"-Zusatz als Hinweis auf voreheliche Geburten verwendet wurde, war nun wieder etwas Neues für mich. Man lernt doch immer wieder dazu.
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Namentlich wo jedes Kind nochmals als 'legitimus' oder 'illegitimus' (oder eben der weiblichen Form) in den Taufdokumenten ausgewiesen wurde. Was den 'Hoheiten' der Bastard, war dem Tag(e)löhner das N.B.-Kind.franzpeter kirjoitti: ↑21 Heinäkuu 2020, 14:17 Dass der "nota bene"-Zusatz als Hinweis auf voreheliche Geburten verwendet wurde, war nun wieder etwas Neues für mich. Man lernt doch immer wieder dazu.
Von Herbert zu Herbert,
so ganz aus der Küchs stammt das Latein nicht, aber aus einem bei der Familienforschung seltener verwendeten Bereich.
Vom Revalidieren einer Ehe wird gesprochen, wenn sie wieder gültig gemacht worden ist.
Beispiel: Eine Eheschließung wird für ungültig erkärt, weil sich nachträglich eine Blutsverwandtschaft gezeigt hat.
Wenn dann eine Dispens beantragt und erteilt wird, wird die Ehe revalidiert, d. h. sie ist wieder gültig.
Gruß
Herbert
so ganz aus der Küchs stammt das Latein nicht, aber aus einem bei der Familienforschung seltener verwendeten Bereich.
Vom Revalidieren einer Ehe wird gesprochen, wenn sie wieder gültig gemacht worden ist.
Beispiel: Eine Eheschließung wird für ungültig erkärt, weil sich nachträglich eine Blutsverwandtschaft gezeigt hat.
Wenn dann eine Dispens beantragt und erteilt wird, wird die Ehe revalidiert, d. h. sie ist wieder gültig.
Gruß
Herbert
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Antwort an Franz-Peter Die Nachricht war aus einem Trauungsbuch aus dem Jahr 1816.
Dies hat mich dann zu weiterer Forschung angeregt und ich habe eine weitere Nachricht zu dieser Ehe gefunden. Vielen Dank schon mal allen Helfern.
Dies hat mich dann zu weiterer Forschung angeregt und ich habe eine weitere Nachricht zu dieser Ehe gefunden. Vielen Dank schon mal allen Helfern.
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Das ganze findet sich am 12.9.1836 als Eintrag im Trauungsbuch.
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Aha, da hatte der "andere Herbert" die richtige Idee: das Ehehindernis war eine Blutsverwandtschaft "dritten Grades", wofür bei der Eheschließung keine Dispens erteilt war. Nachdem diese bischöfliche Dispens nun vorlag, konnte die Ehe für gültig erklärt werden.